Besucherregelung in den Seniorenheimen ab dem 14.01.2022
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
wir weisen Sie auf die ab dem 14. Januar geltenden Besuchsregeln in den Seniorenheimen hin (nach der „CoronaAVEinrichtungen“ NRW bzw. den entsprechenden weiteren Verordnungen bzw. den Empfehlungen des Robert Koch Instituts).
Bitte beachten Sie, dass abhängig von auftretenden Covid-19-Infektionen in den Seniorenheimen abweichende Regelungen gelten können. Bitte informieren Sie sich vor dem Besuchsantritt in der jeweiligen Einrichtung bzw. dem Wohnbereich über die aktuelle Situation.
- Es gibt keine zeitliche Beschränkung der Besuche.
- Die Zahl der Besucher richtet sich nach § 6 Coronaschutzverordnung. Dies bedeutet: nicht immunisierte Bewohner dürfen sich mit max. 2 Personen aus einem anderen Hausstand treffen, ausgenommen sind dabei Kinder bis einschließlich 13 Jahre.
- Ein negatives Schnelltestergebnis nicht älter als 24 Stunden (oder ein negativer PCR Test nicht älter als 48 Stunden) muss vorliegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind negativ getesteten Personen gleichgestellt. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund der verpflichtenden Teilnahme an Schultestungen als getestete Personen. Schüler ab 16 Jahren benötigen eine Testbescheinigung der Schule.
Bitte nutzen Sie für den Testnachweis die externen und öffentlichen Testzentren. Dies ist eine große Entlastung für unsere Mitarbeiter, die für den Test sonst jederzeit ihre eigentlichen Tätigkeiten unterbrechen müssen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!
- Das verpflichtende ausfüllen des Screeningbogens /Temperaturmessung/Erhebung der Kontaktdaten gilt weiterhin: bitte melden Sie sich deshalb als Besucher unbedingt beim Betreten des Wohnbereichs als erstes am Dienstzimmer beim Pflegepersonal.
- Es gilt Maskenpflicht: FFP2/KN 95 Maske. Ausnahme: die Besucher verfügen über einen vollständigen Impfschutz oder sind nachweislich von einer Coviderkrankung genesen (gilt für die Besuchssituation im Bewohnerzimmer und im Aufenthaltsbereich). Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen und zum Schutz unserer nicht geimpften Bewohnerinnen und Bewohner sollen alle Besucher eine FFP2/KN 95 Maske durchgängig tragen.
- Die AHA-L Regeln sollen angepasst werden.
- Händedesinfektion beim Betreten der Einrichtung
- Personen mit unklaren Erkältungssymptomen oder mit Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person dürfen keine Besuche (Ausnahme gelten für palliative Situationen).