Teilhabe in den Seniorenheimen
Im Marienhof und St. Marien Seniorenheim fanden die Wahlen für die Bewohnervertretung, den Nutzerinnen- und Nutzerbeirat statt. Diese Interessensvertretung der Bewohnerinnen und Bewohner wird alle zwei Jahre neu gewählt. Sie ist nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW in viele Bereiche des Heimlebens mit einzubeziehen, z.B. bei der Angebotsplanung und Freizeitgestaltung. Im St. Marien Seniorenheim war der Beirat beispielsweise auch bei der Modernisierung und dem Umbau der Einrichtung mit Ideen und Vorschlägen eingebunden.
